Gebäudetechnik

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (Steuer)
 
Gerichtsstand ist die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Neben dem allgemeinen<br />
<br />
Gerichtsstand gibt es den besonderen Gerichtsstand, der nur für bestimmte Klagen<br />
<br />
vorgesehen ist und Anknüpfungspunkte persönlicher oder sachlicher Art hat. Sind mehrere<br />
<br />
Gerichtsstände gegeben, kann der Kläger wählen, es sei denn, das Gesetz sieht einen<br />
<br />
ausschließlichen Gerichtsstand vor. Zum allgemeinen Gerichtsstand gibt es eine Reihe von<br />
<br />
Ausnahmen, die man kennen sollte. Es gibt Rechtsverhältnisse, die nicht irgendwo und<br />
<br />
nicht dort, wo die in Anspruch genommene Person wohnt, geregelt werden können, sondern<br />
<br />
nur an ganz bestimmten Orten.