Archivierung revisionssicherer REA Unter „revisionssicherer elektronischer Archivierung“ versteht man Archivsysteme, die nach den Vorgaben von HGB § 239, AO §147 und GoBS Daten und Dokumente sicher, unverändert, vollständig, ordnungsgemäss, verlustfrei reproduzierbar und datenbankgestützt recherchierbar verwalten.
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