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Altlast Altlasten
Verunreinigtes Grundstück.
Die frühere Nutzung eines Grundstückes zum Beispiel als Tankstelle oder Produktionsbetrieb oder die Anschwemmung von schädlichen Rückständen von einem Nachbargrundstück kann den Boden belasten. Der Bauherr muss durch ein Bodengutachten nachweisen, dass die Altlasten keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit bedeuten, um sein Bauvorhaben fortsetzen zu dürfen.
Anliegergebühren/Erschließungskosten/-beiträge
Die Gemeinden verlangen Erschließungskosten oder -beiträge von den Grundstückseigentümern um zum Beispiel Straßen, Grünanlagen oder Kinderspielplätze zu bauen.
Die Höhe der Beiträge ist in der Gemeindesatzung geregelt. Sie richtet sich entweder nach der Grundstücksbreite an der zu erschließenden Stelle, an der Grundstücksfläche oder an Art und Maß der Grundstücksnutzung. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Grundstückseigentümer 90 Prozent der
Kosten
selbst tragen.