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Gesamtschuldner
Schulden
mehrere Personen aus demselben Sachverhalt einem anderen eine Leistung,
insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages, sind sie Gesamtschuldner. Jeder einzelne von
ihnen ist verpflichtet, die gesamte geschuldete Leistung zu bewirken. Der
Gläubiger
hat
jedoch die Wahl, die Leistung von jedem der
Schuldner
ganz oder zu einem Teil zu fordern (
§421 BGB). Eine Gesamtschuld kann durch
Vertrag
oder kraft Gesetzes entstehen.