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Negativerklärung
Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger,
ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zu Gunsten
Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche
Besicherung. Insbesondere bei Industrieobligationen, die von institutionellen Anlegern
gezeichnet werden, sollen dadurch
Kosten
der Sicherheitenbestellung vermieden werden und
die
Gläubiger
dennoch eine gewisse
Sicherheit
ihrer Anlage erfahren.