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Offenlegung
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen bestimmter Größenordnung sind vom
Gesetzgeber verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu publizieren und damit offenzulegen.
Unter Offenlegung versteht man die Einreichung der gesetzlich geforderten Unterlagen zum
Handelsregister
sowie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Offenlegungspflicht dient
dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen Situation bestimmter Unternehmen. Im
Bundesanzeiger wird das
Handelsregister
genannt, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme
hinterlegt sind. Die Offenlegungspflicht obliegt den gesetzlichen Vertretern der
Gessellschaften.