Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über fmswiss.ch
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon Suche :
3783
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Schwebende Geschäfte
Gegenseitige Verträge, die noch von keinem Vertragspartner erfüllt wurden, werden bis
zur
Erfüllung
als schwebend bezeichnet. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung
(GoB) finden schwebende Geschäfte nur dann Eingang in die Buchführung, wenn
sie Verluste erwarten lassen.