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WTO
April 1994 wurde in Marrakesch das Übereinkommen zur Errichtung der
Welthandelsorganisation einschließlich der Schlußakte über die Ergebnisse der
multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde unterzeichnet. Das Übereinkommen
und die Schlußakte umfassen auch das Protokoll von Marrakesch zum allgemeinen Zoll- und
Handelsübereinkommen von 1994 (GATT), das allgemeine Übereinkommen über den
Handel
mit
Dienstleistungen und diesbezügliche Ministerbeschlüsse (GATS) sowie das Übereinkommen
über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Übereinkommen
und Schlußakte einschließlich der genannten weiteren Übereinkünfte wurden mit Gesetz
vom 30. August 1994 (BGBl. II S. 1438 ff.) ratifiziert und sind für die Bundesrepublik
Deutschland seit 1. Januar 1995 (BGBl. II S. 456) in Kraft. Weitere Vertragspartner, für
die das Übereinkommen zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, sind in Europa
Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn sowie die Europäische Gemeinschaft als solche, ferner die
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko sowie fast alle mittel- und
südamerikanischen Staaten, Japan, Australien sowie einige weitere asiatische und
afrikanische Staaten. Die WTO erleichtert die Durchführung, die Verwaltung und die
Wirkungsweise der multilateralen Handelsübereinkommen GATT, GATS und
TRIPS
sowie die
Verwirklichung ihrer Ziele. Sie bildet auch den Rahmen für die Durchführung, die
Verwaltung und die Wirkungsweise weiterer plurilateraler Handelsübereinkommen. Die WTO
ist aus der Wirtschaftsorganisation des GATT hervorgegangen. Die Mitglieder des GATT sind
urprüngliche Mitglieder der WTO. Das Sekretariat des GATT wurde zum Sekretariat der WTO,
der Generaldirektor des GATT zu Generaldirektor der WTO. Die WTO setzt die nach dem GATT
übliche Praxis der Beschlußfassung durch Konsens fort. Die WTO stellt einen Versuch
einer umfassenden Regelung der Weltwirtschaftordnung dar. In der deutschen Terminologie
bedeutet WTO Welttourismusorganisation (vgl. Satzung vom 27. 9. 1970, BGBl. 1976 II 23).