Gebäudetechnik

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Befähigte Person
 
Eine befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln verfügt.Der Arbeitsgeber ist verantwortlich für die richtige Auswahl der befähigten Person. Er hat ihr die zur Prüfung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und sie bei der Durchführung der Prüfung zu unterstützen. In bestimmten Fällen dürfen befähigte Personen auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen.