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Abmahnung
Verstößt der Vermieter oder der Mieter gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen, muss er abgemahnt werden, bevor weitere Konsequenzen drohen.
Beispielsweise mahnt der Vermieter den Mieter wegen zu lauter Musik ab und droht ihm mit Kündigung. Der Mieter kann den Vermieter wegen falscher Heizkostenvorauszahlungen abmahnen, bevor er Rückzahlungen verlangt. Die Abmahnung muss die Beanstandung so genau bezeichnen, dass der Abgemahnte sein Verhalten nach ihr richten kann. Abnahme
Vom Bauunternehmer oder
Handwerker
erbrachte Leistungen müssen nach Paragraf 640 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vom Bauherren abgenommen werden.
In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, ist die
Abnahme
unter Paragraf 12 geregelt.
Der Bauherr muss die Leistungen mündlich oder in einem Abnahmeprotokoll abnehmen. Tut er das ohne Einschränkungen heißt das, dass die Arbeiten vollständig und wie im
Vertrag
vereinbart ausgeführt wurden. Mängel oder noch ausstehende Restarbeiten werden im Protokoll festgehalten.
Der Abnahmetermin wird entweder vom
Auftraggeber
nach der jeweiligen Fertigstellung angesetzt oder von beiden Vertragspartnern zusammen festgelegt. Abnahmen sind wichtig, weil zum Beispiel die
Fälligkeit
der Vergütung, die Umkehr der Beweislast oder Gewährleistungsansprüche damit zusammen hängen.