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Abnahmeprotokoll Bau
Bei der
Abnahme
der am Bau ausgeführten Leistungen kann ein Abnahmeprotokoll ausgefüllt werden.
Dazu müssen
Auftraggeber
und
Auftragnehmer
die schriftliche (förmliche)
Abnahme
vertraglich vereinbart haben oder einer der Vertragspartner muss es wünschen. Bei letzterem muss allerdings die Verdingungsordnung für Bauleistungen zu Grunde liegen.
Im Abnahmeprotokoll werden die Mängel und die Stellungnahme des Auftragnehmers festgehalten und geklärt, ob die
Abnahme
stattgefunden hat oder verweigert wurde. Hat die
Abnahme
ohne Einschränkungen stattgefunden, ist das die Bestätigung, dass die Bauarbeiten vollständig und wie vereinbart erbracht worden sind.