Gebäudetechnik

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Abnahmeprotokoll Bau
 
Bei der Abnahme der am Bau ausgeführten Leistungen kann ein Abnahmeprotokoll ausgefüllt werden.
Dazu müssen Auftraggeber und Auftragnehmer die schriftliche (förmliche) Abnahme vertraglich vereinbart haben oder einer der Vertragspartner muss es wünschen. Bei letzterem muss allerdings die Verdingungsordnung für Bauleistungen zu Grunde liegen.

Im Abnahmeprotokoll werden die Mängel und die Stellungnahme des Auftragnehmers festgehalten und geklärt, ob die Abnahme stattgefunden hat oder verweigert wurde. Hat die Abnahme ohne Einschränkungen stattgefunden, ist das die Bestätigung, dass die Bauarbeiten vollständig und wie vereinbart erbracht worden sind.