Gebäudetechnik

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Berufsgenossenschaft
 
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für

Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, besteht Zwangsmitgliedschaft. Allerdings

können auch Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, bei der

Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung abschließen. Sie genießen dann einen

Versicherungsschutz, der über das übliche Angebot der Versicherungsgesellschaften

hinausgeht.Neben der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe,

betriebliche Unfälle so gut wie möglich zu verhüten und erlassen zu diesem Zweck

Vorschriften bezüglich Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Einhaltung

dieser Vorschriften wird von Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überprüft. Für

die Anmeldung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft gibt es kein Formular.

Sie muß folgende Angaben enthalten: Vielfach kennt der Unternehmensgründer die für ihn

fachlich zuständige Berufsgenossenschaft aus früheren Tätigkeiten. Auskunft, welche

Berufsgenossenschaft zuständig ist, geben die Landesverbände der gewerblichen

Berufsgenossenschaften.