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Chargenproduktion
Produktionsprogramm, bei dem eine bestimmte Menge an Einsatzgütern in einem
abgeschlossenen Teilprozeß der
Produktion
bearbeitet wird. Der Teil der
Gesamtproduktionsmenge, der gemeinsam in einem Teilprozeß bearbeitet wurde, wird als
Charge bezeichnet. Häufig unterscheiden sich die Chargen hinsichtlich ihrer
Beschaffenheit (z. B. Farbton nach einem Brennvorgang, Geschmack nach einem Brauvorgang),
so daß sie häufig gegenüber den Kunden bzw. Abnehmern durch eine Chargennummer
unterscheidbar gemacht werden. Der Umfang einer Charge kann durch die
Kapazität
des
Teilprozesses (z. B. Fassungsvermögen eines Ofens) oder durch die jeweils verfügbare
Einsatzmenge
der Grundstoffe bestimmt sein. Durch die Variation der Produkteigenschaften
und den teilweise diskontinuierlichen Produktionsausstoß (z. B. kompletter Ausschuß
eines Brennofeninhaltes) stellt dieser Fertigungstyp besondere Anforderungen an die
Produktions- und Absatzplanung. Die Chargenfertigung wird auch als intermittierende
Fertigung bezeichnet. Wird die Charge einzeln abgerechnet, so wird sie auch als Partie
bezeichnet. Im Gegensatz zur Charge unterscheiden sich bei der Partie die eingesetzten
Grundstoffe deutlicher, so daß eine eigenständige Abrechnung gegenüber den Abnehmern
als zweckmäßig erscheint.