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Direktionsrecht
ist das dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zustehende Recht, einseitig den
Inhalt der Arbeitsleistung und die Arbeitsbedingungen zu bestimmen, soweit dies nicht durch Gesetz, Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung
oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Auf Grund des D. kann der Arbeitgeber zur Arbeitsleistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers im
Betrieb
Weisungen erteilen, die der Arbeitnehmer auf Grund seiner Gehorsamspflicht befolgen muß, soweit sie nicht gegen Gesetz, Vertrag, die guten Sitten oder gegen die Fürsorgepflicht verstoßen; z.B. Rauchverbot während der Arbeit.