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Direktversicherung
Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer (Inhaber der Versicherung) und
Beitragszahler eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab, bei welcher
der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind,
dann spricht man von einer Direktversicherung. Die Direktversicherung dient insbesondere
der langfristigen Altersvorsorge. An sie sind bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
verschiedene steuerliche Vergünstigungen geknüpft, die sowohl dem Arbeitnehmer als auch
dem Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringen.