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Doppelbesteuerungsabkommen
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Zur Zeit (Stand 1998) sind 71 Abkommen
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, mit 9 weiteren
Staaten wird über solche Abkommen verhandelt. Mit 6 Staaten besteht ein Abkommen auf dem
Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern, mit weiteren 3 Staaten wird ein solches
Abkommen gerade neu verhandelt. Das älteste Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen besteht mit Österreich aus dem Jahr 1954, auf dem Gebiet der Erbschaft- und
Schenkungsteuern mit Griechenland aus dem Jahr 1910. Beide wurden jeweils fortentwickelt
und dem aktuellen Rechtstand angepaßt. Die OECD hat ein Musterabkommen entwickelt, das
bei den Verhandlungen meistens Ausgangspunkt für die konkreten bilateralen Abkommen
darstellt. Diese haben als völkerrechtliche Verträge Vorrang vor den nationalen
Steuergesetzen und erreichen eine weitgehende Vermeidung der
Doppelbesteuerung
durch
Zuweisung des Besteuerungsrechtes auf nur einen der beteiligten Staaten oder bei
Doppelbesteuerung
durch Anrechnung, Abzug oder Freistellung der Einkommen bzw. Steuer im
jeweils anderen Staat.