Gebäudetechnik

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Doppelbesteuerungsabkommen
 
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Zur Zeit (Stand 1998) sind 71 Abkommen

auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, mit 9 weiteren

Staaten wird über solche Abkommen verhandelt. Mit 6 Staaten besteht ein Abkommen auf dem

Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern, mit weiteren 3 Staaten wird ein solches

Abkommen gerade neu verhandelt. Das älteste Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom

Einkommen besteht mit Österreich aus dem Jahr 1954, auf dem Gebiet der Erbschaft- und

Schenkungsteuern mit Griechenland aus dem Jahr 1910. Beide wurden jeweils fortentwickelt

und dem aktuellen Rechtstand angepaßt. Die OECD hat ein Musterabkommen entwickelt, das

bei den Verhandlungen meistens Ausgangspunkt für die konkreten bilateralen Abkommen

darstellt. Diese haben als völkerrechtliche Verträge Vorrang vor den nationalen

Steuergesetzen und erreichen eine weitgehende Vermeidung der Doppelbesteuerung durch

Zuweisung des Besteuerungsrechtes auf nur einen der beteiligten Staaten oder bei

Doppelbesteuerung durch Anrechnung, Abzug oder Freistellung der Einkommen bzw. Steuer im

jeweils anderen Staat.