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EG-Richtlinien
Die Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonisierte Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in einer Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. Neben dem Abbau der Handelshemmnisse, der Durchsetzung des freien Warenverkehrs (Zollunion) und der Freizügigkeit für den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr haben die sozialen Aspekte in bezug auf die Abstimmung der Sozialordnungen und die Zusammenarbeit im Sozialen Vorrang. Um die erforderlichen Regelungen europäisch in Einklang zu bringen, wurden verschiedene Wege ins
Auge
gefaßt. Zunächst setzte sich die Auffassung durch, konkrete, detaillierte Regelungen in europäischen Richtlinien festzuschreiben. Europäische Richtlinien sollen drei wesentliche Kriterien beinhalten:
1. Weitgefasster Anwendungsbereich,
2. Verzicht auf Auflistung aller technischen Spezifikationen zugunsten der Beschreibung
der wesentlichen Produktionssicherheitsziele, und
3. der Verweis auf Normen, vorzugsweise auf europäische Normen, deren Beachtung die
Konformität mit der Richtlinie ableiten lässt. Der Europäische Rat hat die Ermächtigung,
Richtlinien zu erlassen, die sich auf die Einrichtung oder das Funktionieren des Gemeinsamen
Marktes beziehen.