Gebäudetechnik

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Flexi-Gesetz
 
Der Begriff Flexi-Gesetz hat sich als Abkürzung für das "Gesetz zur

sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" eingebürgert. Das

Gesetz wurde vom Bundestag im April 1998 rückwirkend zum 01.01.1998 beschlossen und hat

die lange Zeit bestehenden Fragen hinsichtlich der Sozialversicherung bei

Mobilzeitvereinbarungen mit sogenannter Verblockung beseitigt. Unklar war vor allem, wie

der Arbeitnehmer in Freistellungsphasen sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Das

neue Gesetz regelt nun ausdrücklich, daß der Arbeitnehmer über die gesamte Zeit der

Mobilzeitvereinbarung hinweg versicherungspflichtig ist und damit auch Versicherungsschutz

genießt.