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Freizone
Freizonen und Freilager – früher auch als Freihafen bezeichnet – dienen dem
Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des
Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil liegt für Unternehmen darin, daß
eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus der Freizone oder dem Freilager
verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der Waren ist unter bestimmten
Voraussetzungen möglich.