Gebäudetechnik

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Freizone
 
Freizonen und Freilager – früher auch als Freihafen bezeichnet – dienen dem

Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des

Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil liegt für Unternehmen darin, daß

eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus der Freizone oder dem Freilager

verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der Waren ist unter bestimmten

Voraussetzungen möglich.