Gebäudetechnik

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Gesamtschuldner
 
Schulden mehrere Personen aus demselben Sachverhalt einem anderen eine Leistung,

insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages, sind sie Gesamtschuldner. Jeder einzelne von

ihnen ist verpflichtet, die gesamte geschuldete Leistung zu bewirken. Der Gläubiger hat

jedoch die Wahl, die Leistung von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil zu fordern (

§421 BGB). Eine Gesamtschuld kann durch Vertrag oder kraft Gesetzes entstehen.