Gebäudetechnik

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Gesellschaft
 
Schließen sich mehrere Personen zwecks Verfolgung gemeinsamer Ziele zusammen, so

spricht man von einer Gesellschaft. Insbesondere zur Gründung und Führung eines

Unternehmens bietet sich der Zusammenschluß zu einer Gesellschaft an. Unter einer

Gesellschaft im Rechtssinne versteht man die in Rechtsformen des Privatrechts zur

Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (Gesellschaftszweck) zusammengeschlossenen

natürlichen oder juristischen Personen. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des

öffentlichen Rechts, familienrechtliche Gemeinschaften und Erbengemeinschaften

beispielsweise sind keine Gesellschaften.