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Gewerblicher Rechtsschutz
ist der Inbegriff der Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und
der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Dazu gehört das Patent-,
Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht (Marken), während das
Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst schützt. Die Schutzrechte gelten
grundsätzlich jeweils nur im Inland (Territorialitätsprinzip). Der internationale g.R.
wird im wesentlichen durch die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerbl. Eigentums,
durch die beiden Madrider Abkommen und das Haager Abkommen über die internationale
Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle begründet; sie gewähren abweichend vom
Territorialitätsprinzip den internationalen g.R. dadurch, daß alle Angehörigen der
Mitgliedstaaten in jedem Vertragsstaat wie Inländer behandelt werden.