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Insolvenz
Bei Vorliegen von
Illiquidität
bzw. Zahlungsunfähigkeit sowie
Überschuldung
einer
Unternehmung einsetzende Folge gem. der Konkursordnung in Form eines Konkurses oder des
Gesamtvollstreckungsverfahrens. Ab 1. 1. 1999 existiert ein neues Insolvenzrecht.
Insolvenzgründe sind häufig Managementfehler, d. h. fehlende oder falsche Finanzplanung,
aber auch mangelnde Zahlungseingänge aufgrund sich verschlechternder Zahlungsmoral und
risikoaverser Gläubiger, die ihr
Fremdkapital
vorzeitig zurückfordern. Bei Vorliegen
einer Insolvenz ist ein Konkurs beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, sofern ein
außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist. Die Zahl der amtlich registrierten
Insolvenzfälle betrug 1997 25 530, 14% mehr als im Vorjahr. Den Hauptanteil daran
betrugen Unternehmen des Baugewerbes, gefolgt von
Handel
und Kleindienstleistungen.