Gebäudetechnik

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Insolvenz
 
Bei Vorliegen von Illiquidität bzw. Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung einer

Unternehmung einsetzende Folge gem. der Konkursordnung in Form eines Konkurses oder des

Gesamtvollstreckungsverfahrens. Ab 1. 1. 1999 existiert ein neues Insolvenzrecht.

Insolvenzgründe sind häufig Managementfehler, d. h. fehlende oder falsche Finanzplanung,

aber auch mangelnde Zahlungseingänge aufgrund sich verschlechternder Zahlungsmoral und

risikoaverser Gläubiger, die ihr Fremdkapital vorzeitig zurückfordern. Bei Vorliegen

einer Insolvenz ist ein Konkurs beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, sofern ein

außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist. Die Zahl der amtlich registrierten

Insolvenzfälle betrug 1997 25 530, 14% mehr als im Vorjahr. Den Hauptanteil daran

betrugen Unternehmen des Baugewerbes, gefolgt von Handel und Kleindienstleistungen.