Gebäudetechnik

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Kartell
 
Als Kartell bezeichnet man vertragsmäßige Zusammenschlüsse grundsätzlich

selbständiger Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe. Unterschieden werden muß

zwischen verbotenen Kartellen, z.B. Preiskartell, bei denen sich die Unternehmen auf

Kosten der Verbraucher absprechen, und Kartellen, die für den Verbraucher positive Folgen

haben können, wie z.B. das Normenkartell. Hierbei unterwerfen sich verschiedene

Hersteller einer Norm, damit Einzelteile verschiedener Unternehmen zusammenpassen und der

Verbraucher somit eine größere Auswahl hat.