Gebäudetechnik

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Kostenstellenrechnung
 
Teil der Kostenrechnung, die nach der Ermittlung der angefallenen Kosten im Rahmen der

Kostenartenrechnung die Kosten auf die Betriebsbereiche bzw. Unternehmenseinheiten

verteilt, in denen sie angefallen sind. Bei der Bildung der Kostenstellen sind einige

Grundsätze zu beachten und drei Arten von Kostenstellen (Haupt-, Neben- und

Hilfskostenstellen) zu unterscheiden. Die Kostenstellenrechnung soll zur

Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmensteile im Sinne einer Kostenkontrolle

beitragen, die für die Kostenträgerrechnung, d.h. Kalkulation, benötigten Zuschlags-

und Verrechnungssätze liefern, sowie eine Überwachung von Kostenbudgets ermöglichen. In

einem ersten Rechenschritt wird bei der Kostenstellenrechnung die Verteilung der primären

Gemeinkosten im Sinne einer verursachungsgerechten Umlage auf Kostenstellen vorgenommen.

Danach werden die dann entstandenen sogenannten sekundären innerbetrieblichen

Gemeinkosten auf Endkostenstellen verteilt (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung) und

letztlich für die Endkostenstellen sogenannte Kalkulationssätze für die

Preiskalkulation und die kurzfristige Erfolgsrechnung abgeleitet. Dies erfolgt im Rahmen

des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).