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Kostenstellenrechnung
Teil der Kostenrechnung, die nach der Ermittlung der angefallenen
Kosten
im Rahmen der
Kostenartenrechnung
die
Kosten
auf die Betriebsbereiche bzw. Unternehmenseinheiten
verteilt, in denen sie angefallen sind. Bei der Bildung der Kostenstellen sind einige
Grundsätze zu beachten und drei Arten von Kostenstellen (Haupt-, Neben- und
Hilfskostenstellen) zu unterscheiden. Die Kostenstellenrechnung soll zur
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmensteile im Sinne einer Kostenkontrolle
beitragen, die für die Kostenträgerrechnung, d.h. Kalkulation, benötigten Zuschlags-
und Verrechnungssätze liefern, sowie eine
Überwachung
von Kostenbudgets ermöglichen. In
einem ersten Rechenschritt wird bei der Kostenstellenrechnung die Verteilung der primären
Gemeinkosten
im Sinne einer verursachungsgerechten Umlage auf Kostenstellen vorgenommen.
Danach werden die dann entstandenen sogenannten sekundären innerbetrieblichen
Gemeinkosten
auf Endkostenstellen verteilt (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung) und
letztlich für die Endkostenstellen sogenannte Kalkulationssätze für die
Preiskalkulation und die kurzfristige Erfolgsrechnung abgeleitet. Dies erfolgt im Rahmen
des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).