Gebäudetechnik

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Lieferfrist
 
Mit Lieferfrist (Lieferzeit) wird bei Kauf- und Werkverträgen die Zeit zwischen dem

Abschluß des Vertrags und der Lieferung der Ware oder Erbringung der Werkleistung

bezeichnet. Bei Güterbeförderungsverträgen handelt es sich um die Frist, innerhalb

derer die Beförderung ausgeführt sein muß. Diese Frist richtet sich nach Gesetz,

Vertrag oder Ortsgebrauch (§ 423 HGB). Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haftet der

Frachtführer unter bestimmten Bedingungen.