Gebäudetechnik

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Offenlegung
 
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen bestimmter Größenordnung sind vom

Gesetzgeber verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu publizieren und damit offenzulegen.

Unter Offenlegung versteht man die Einreichung der gesetzlich geforderten Unterlagen zum

Handelsregister sowie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Offenlegungspflicht dient

dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen Situation bestimmter Unternehmen. Im

Bundesanzeiger wird das Handelsregister genannt, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme

hinterlegt sind. Die Offenlegungspflicht obliegt den gesetzlichen Vertretern der

Gessellschaften.