Gebäudetechnik

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Stundung
 
Die Stundung, nach der der Gläubiger dem Schuldner gestattet, die Zahlung des

geschuldeten Betrages zu einem späteren als dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu

erbringen, ist auch im Arbeitsrecht möglich. Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer dem

Arbeitgeber eine spätere Zahlung ermöglichen kann. Ist eine wirksame

Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer keine

Verzugszinsen verlangen. Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden, wenn der

Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.