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Umsatzsteuerzahllast
Die Zahllast der
Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) errechnet sich
folgendermaßen:Mehrwertsteuer, die der
Unternehmer
beim
Verkauf
einnahm Im Prinzip sind
alle Gewerbetreibenden und Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch
Umsatzsteuer
Befreite. Je nach Höhe des Umsatzes müssen die
Unternehmer
in
unterschiedlichen Zeitabständen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Monatliche
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen
Unternehmer
leisten, wenn ihre Umsatzsteuerlast im Jahr
12000 Mark übersteigt. Die Voranmeldung muß bis zum 10. Tag des Folgemonats beim
Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen
müssen
Unternehmer
leisten, deren
Umsatzsteuer
zwischen 1000 Mark und 12000 Mark
beträgt. Die Voranmeldung muß in diesem Fall bis zum 10.Tag des neuen Quartals beim
Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Die Jahreserklärung genügt für alle
Unternehmen, die weniger als 1000 Mark
Umsatzsteuer
jährlich zu zahlen haben. Allerdings
ist dafür ein Antrag zu stellen. In diesem Fall muß die Jahreserklärung am 10. Tag des
Folgejahres dem Finanzamt vorliegen und bezahlt sein. Gerade bei der Existenzgründung
kommt es häufig vor, daß der
Unternehmer
mehr kauft als verkauft. In diesen Fällen wird
die Umsatzsteuerlast negativ, das heißt, der
Unternehmer
bekommt vom Finanzamt sogar Geld
zurück.