Gebäudetechnik

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EnEV Energieeinsparverordnung -
 
Die Regelung faßt die bisherigen Verordnungen über Wärmeschutz und zu den Heizungsanlagen zusammen. Die in der EnEV festgelegten Richtwerte für den Energiebedarf basieren auf der integrierten Betrachtung der Anlagentechnik einerseits und dem Wärmeschutz des Gebäudes andererseits. Damit ist die Verordnung auf eine ganzheitliche Optimierung der Einsparmöglichkeiten auf der Technik- und der Gebäudeseite ausgerichtet.

Die Verordnung führt vor allem zu einer Verschärfung der Anforderungen im Neubau. Mit Hilfe neuer Standards soll der zulässige Energiebedarf gegenüber dem früheren Anforderungsniveau um rund 30 Prozent gesenkt werden. Bei bestehenden Gebäuden müssen - ähnlich wie bei der Wärmeschutzverordnung '95 - für bestimmte Baumaßnahmen an der Gebäudehülle vorgegebene und mit der EnEV noch einmal verschärfte Mindest-Dämmwerte erreicht werden. In Einzelfällen (oberste Geschoßdecke, alte Heizungsanlagen) werden Nachrüstverpflichtungen ausgesprochen. Außerdem wird durch "Energiebedarfsausweise" die Energietransparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht.