Gebäudetechnik

deutsch english francais italinao

 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 Passwort vergessen?

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort
 Ãœber fmswiss.ch
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail

  Lexikon/Glossar     Suche :       3926 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Faktisches Arbeitsverhältnis
 
Ein Arbeitsvertrag kann nichtig sein oder von einer der Arbeitsvertragsparteien

angefochten werden. Ist das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen schon tatsächlich in

Vollzug gesetzt worden, hat also der Arbeitnehmer bereits gearbeitet, der Arbeitgeber

schon gezahlt, so ist ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis entstanden, das

grundsätzlich rückwirkend nicht mehr beseitigt werden kann. Das Arbeitsverhältnis ist

für die Vergangenheit wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln und kann nur

für die Zukunft durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.