Gebäudetechnik

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DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
 
Zuständig u. a. für Zulassungen für Bauarten und Bauprodukte (z. B. Lüftungsgeräte)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Gesetzgeber (Landesbauordnungen der Länder) gefordert und dient der Sicherheit von Bauwerken sowie der Gefahrenabwehr. Die bauaufsichtliche Zulassung ist auch als ein Instrument zum Verbraucherschutz zu betrachten.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt als deutsche Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten sowie europäische technische Zulassungen (ETZ) für Bauprodukte und Bausätze. Es ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Europäische Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen). Als Institution des Bundes und der Länder übernimmt das DIBt bautechnische Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Dies sind insbesondere:

Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen
Erteilung europäischer technischer Zulassungen
Bekanntmachung der Bauregellisten A und B sowie der Liste C
Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

Jedes Jahr werden ca. 2000 nationale Zulassungen erteilt. Auf europäischer Ebene steht das DIBt im Wettbewerb mit den europäischen Zulassungsstellen und ist führend bei der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen. Das Institut ist für Unternehmen tätig, die auf internationalen Produktmärkten agieren.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im
Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten in Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.
Europäische technische Zulassungen werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des
Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden auf Antrag erteilt.
Weitere allgemeine Informationen zur Zulassungsstelle selbst, aber auch zu den Rechtsgrundlagen, den erforderlichen Antragsunterlagen, dem generellen Verfahrensablauf, der Geltungsdauer von Zulassungen oder zu bereits erteilten Zulassungen sind auf der Homepage des DIBt unter www.dibt.de zugänglich.

Da Lüftungsgeräte nicht geregelte Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind, ist deren Verwendbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen.
Auskünfte erteilt das zuständige Referat für Heiz- und Raumlufttechnik IV1 der Abt. IV des DIBt.

http://www.dibt.de