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Gesamtvertretung
Die Gesamtvertretung ist eine Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller
Bevollmächtigten verlangt. Eine
Gesellschaft
(Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft)
kann mehrere gesetzliche Vertreter haben, z.B. Vorstand und Geschäftsführer. Sind diese
nur gemeinsam zur Vertretung der
Gesellschaft
berechtigt, was bei den
Kapitalgesellschaften und der
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts der gesetzliche Regelfall
ist, so spricht man von Gesamtvertretung. Sie dient der
Sicherheit
im Geschäftsverkehr
und schützt vor Unredlichkeiten. Die
Gesellschaft
wird z.B. durch ein Rechtsgeschäft,
das nicht alle Gesamtvertreter zusammen vornehmen, rechtlich nicht gebunden.