Gebäudetechnik

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Liquidität
 
Schuldrechtlich: Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu

könnenBilanziell: Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Dabei

werden je nach Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert

und entsprechend sog. Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher

Unternehmen werden häufig als liquide Mittel neben den in der Bilanz gem. § 266 II B IV

HGB separat zu zeigenden Zahlungsmittel die in verschiedenen weiteren Positionen

ausgewiesenen finanziellen Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten

subsumiert und deren Veränderung in der Kapitalflußrechnung (Cash-flow-Statement)

dargestellt. Nach US-GAAP ist nicht die Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit von

weniger als 3 Monaten maßgeblich für die Zuordnung zu den liquiden Mitteln.