Gebäudetechnik

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InnenverhÀltnis
 
InnenverhÀltnis bezeichnet die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen

Gesellschafter (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört

z.B. die gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der

GeschĂ€ftsfĂŒhrung oder einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das AußenverhĂ€ltnis

betrifft dagegen die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu dritten Personen und bestimmt,

ob die Gesellschaft als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die fĂŒr sie

vorgenommen werden.