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Liquidität
Schuldrechtlich: Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu
könnenBilanziell: Bestand an liquiden Mitteln, der in der
Bilanz
ausgewiesen wird. Dabei
werden je nach Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert
und entsprechend sog. Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher
Unternehmen werden häufig als liquide Mittel neben den in der
Bilanz
gem. § 266 II B IV
HGB separat zu zeigenden Zahlungsmittel die in verschiedenen weiteren Positionen
ausgewiesenen finanziellen Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten
subsumiert und deren Veränderung in der Kapitalflußrechnung (Cash-flow-Statement)
dargestellt. Nach US-GAAP ist nicht die Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit von
weniger als 3 Monaten maßgeblich für die Zuordnung zu den liquiden Mitteln.