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Forderung (BWL)
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine
Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Als Vermögen werden Forderungen auf der Aktivseite der
Bilanz
ausgewiesen. Dort müssen sie handelsrechtlich nach ihrer Zugehörigkeit zum
Anlagevermögen
oder zum
Umlaufvermögen
unterteilt werden. Sie müssen getrennt
ausgewiesen werden und dürfen auf keinen Fall mit bestehenden Verbindlichkeiten
verrechnet werden. Forderungen können aus Geld oder geldwerten Leistungen bestehen.
Forderungen erwachsen aus einem
Schuldverhältnis
durch Lieferung bzw. Leistung, durch
Vertrag
oder durch Gesetzesvorschrift.