Gebäudetechnik

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Gesellschaftsrecht
 
ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft

gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Das G. umfaßt

daher insbes. alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts,

die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die

Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, die eingetragene Genossenschaft, die Reederei, den

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. In begrenztem Umfang gehört zum G. auch das

Recht des Vereins.