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Innenverhältnis
Innenverhältnis bezeichnet die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen
Gesellschafter (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört
z.B. die gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der
Geschäftsführung
oder einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das Außenverhältnis
betrifft dagegen die Rechtsbeziehungen der
Gesellschaft
zu dritten Personen und bestimmt,
ob die
Gesellschaft
als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die für sie
vorgenommen werden.