Gebäudetechnik

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Kredit
 
Leihweise Überlassung von Geld oder Waren an einen Schuldner (Debitor) durch einen

Gläubiger (Kreditor). Dabei wird zwischen den Vertragspartnern regelmäßig der Zeitpunkt

der Rückzahlung sowie die Modalitäten der Zinszahlung im Sinne eines Nutzungsentgeltes

für die Kreditgewährung vereinbart. Etymologisch läßt sich der Begriff von dem

lateinischen Wort credere, d. h. Vertrauen schenken, ableiten. Dieses Vertrauen, bezogen

auf die Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Debitors ist sicherlich Grundvoraussetzung

für eine Kreditgewährung. Darüber hinaus wird ein Kreditgeber meist eine

Kreditprüfung, unter anderem eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Schuldners

vornehmen, sowie Kreditsicherheiten verlangen. Hinsichtlich der Laufzeit lassen sich

kurz-, mittel- und langfristige Kredite unterscheiden, die angelehnt an den Ausweis in der

Bilanz klassischerweise mit bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahre und ab fünf Jahre

eingeteilt werden. Bezüglich der Kreditsicherheiten wird häufig von Realkredit

(abgesichert durch Realsicherheiten wie z. B. Pfand, Grundschuld, Hypothek und anderen)

und andererseits von Personalkredit (abgesichert durch Personalsicherheiten wie z. B.

Bürgschaft, Garantie und andere) gesprochen. Bezüglich der Art des Kreditgebers wird

zwischen Lieferantenkredit, Kundenkredit und dem klassischen Bankkredit unterschieden.