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Leasing Immobilien-
Für Gebäude und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Folgende Varianten sind am häufigsten anzutreffen:
1. Die Leasing-
Gesellschaft
erwirbt Grundstück und Gebäude und schließt mit dem Leasing-Nehmer einen Leasing-
Vertrag
ab.
2. Die Leasing-
Gesellschaft
erwirbt das Grundstück, errichtet als „Bauherr“ das vom Leasing-Nehmer gewünschte Gebäude und schließt darüber den Leasing-
Vertrag
ab.
Maßgeblich für die Zurechnung (Bilanzierung) der Immobilie sind die Bestimmungen des Immobilien-Leasing-Erlasses.
Zur Optimierung der Gestaltung von Immobilien-Leasing-Verträgen tritt als Leasing-Geber eine eigens für den Leasing-
Vertrag
gegründete Objektgesellschaft in Erscheinung, deren Gesellschafter die Leasing-
Gesellschaft
ist. Auch der Leasing-Nehmer kann Anteile an der
Gesellschaft
halten.