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Verbindlichkeiten
Verpflichtungen, die auf der Passivseite der
Bilanz
gezeigt werden. Sie sind durch
folgende drei Merkmale charakterisiert: Zivilrechtliche oder wirtschaftliche
unumgängliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten Die Verpflichtung ist eindeutig
quantifizierbar – im Gegensatz zu den Rückstellungen. Kapitalgesellschaften müssen
ferner gem. § 268 HGB zu jedem Posten den Betrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
gesondert vermerken. Zusätzlich ist im Anhang der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren anzugeben sowie der Umfang, der durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert ist. Verbindlichkeiten sind nach § 253 HGB grundsätzlich mit ihrem
Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Neben den in der
Bilanz
auszuweisenden Verbindlichkeiten
sind unter der
Bilanz
sog. Eventualverbindlichkeiten, d. h. Haftungsverhältnisse und
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, zu vermerken. Der nach US-GAAP und IAS verwendete
Begriff der liabilities ist umfassender als der Begriff Verbindlichkeiten, er umfaßt auch
die sog. Accrued Liabilities, die nach deutschem Recht wegen der Ungewißheit ihres
Bestehens und/oder der Höhe und des Fälligkeitstermins als
Rückstellungen
ausgewiesenen
werden.