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Actio pro socio
Actio pro socio ist das dem einzelnen Gesellschafter einer
Personengesellschaft
zustehende Klagerecht, gegen einen anderen einzelnen Gesellschafter einen Anspruch geltend zu machen. Der Gesellschafter kann immer nur Leistung an die Gesamthand, also an alle Gesellschafter, fordern. Dies ergibt sich daraus, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht dem einzelnen Gesellschafter allein, sondern der
Gesellschaft
zustehen. Mit der "actio pro socio" fordert der Gesellschafter somit lediglich ein auch eigenes Recht ein.