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Schulden
Bilanziell: Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz
ausgewiesenen
Verbindlichkeiten
und Rückstellungen, die den auf der Aktivseite gezeigten
Vermögensgegenständen gegenüberstehen. Die in der
Steuerbilanz
enthaltenen
Verbindlichkeiten
und
Rückstellungen
werden nicht als Schulden, sondern als negative
Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den
Rückstellungen
Unterschiede
bestehen. Nach US-GAAP und IAS fallen unter den Begriff der "liabilities" zwar
ebenfalls die in der handelsrechtlichen
Bilanz
ausgewiesenen
Verbindlichkeiten
und
Rückstellungen, allerdings ist der Umfang der
Rückstellungen
restriktiver.
Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog.
Schuldverhältnis
gem. § 241 BGB
sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners, an einen
Gläubiger
eine bestimmte
Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort
wird in Holschuld und
Bringschuld
unterschieden, je nachdem, ob der
Erfüllungsort
der Ort
des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.