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Unternehmensbewertung
Wertfindung ganzer Unternehmungen für unterschiedliche Zwecke. Meistens sind
Kauf
und
Verkauf
von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen Anlaß für eine
Unternehmensbewertung. Zum Teil verlangen auch Kreditgeber vor ihrem Engagement eine
entsprechende
Bewertung
der Unternehmung. Es gibt im Steuerrecht auch festgelegt Anlässe
( Hauptfeststellung, Erbschaft- und Schenkungsteuer), für eine Unternehmensbewertung.
Eine große Zahl Unternehmensbewertungsverfahren werden in der Betriebswirtschaftslehre
diskutiert. Ein täglich stattfindendes Unternehmensbewertungsverfahren ist die
Börsennotierung. Im Preis der Aktie spiegelt sich die abgezinste zukünftige
Ertragserwartung eines Aktionärs wider. Multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen
Aktien, ergibt sich ein Unternehmenswert, der auch Börsenkapitalisierung genannt wird.
Betriebswirtschaftliche Verfahren werden in Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren
und gemischte Verfahren unterschieden. Substanzwertverfahren orientieren sich am Wert der
einzelnen vorhandenen Vermögensgegenstände und ermitteln als Summe den Unternehmenswert.
Die
Ertragswertverfahren
stellen die größte Gruppe von Bewertungsverfahren dar und sind
betriebswirtschaftlich am besten geeignet, den "wahren" Wert des Unternehmens zu
ermitteln. Mit Hilfe von Verfahren der
Investitionsrechnung
werden die Unternehmenswerte
i.d.R. als Kapitalwert errechnet. Unterschiedlich sind hauptsächlich die Größen, die in
den Netto-
Cash-flow
eingehen. Hier sind der Gewinn, der Cash-flow, jeweils mit oder ohne
Berücksichtigung von Risikokomponenten die häufigsten Ausgangsgrößen der
Kapitalisierung. Als "Praktikerverfahren" kommt oftmals (z. B. bei Veräußerung
von Freiberuflerpraxen) ein einfaches Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes zum Zuge.
Als gemischtes Verfahren kommt insbesondere für steuerliche Zwecke das Stuttgarter
Verfahren zur Anwendung.