Gebäudetechnik

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Unternehmensbewertung
 
Wertfindung ganzer Unternehmungen für unterschiedliche Zwecke. Meistens sind Kauf und

Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen Anlaß für eine

Unternehmensbewertung. Zum Teil verlangen auch Kreditgeber vor ihrem Engagement eine

entsprechende Bewertung der Unternehmung. Es gibt im Steuerrecht auch festgelegt Anlässe

( Hauptfeststellung, Erbschaft- und Schenkungsteuer), für eine Unternehmensbewertung.

Eine große Zahl Unternehmensbewertungsverfahren werden in der Betriebswirtschaftslehre

diskutiert. Ein täglich stattfindendes Unternehmensbewertungsverfahren ist die

Börsennotierung. Im Preis der Aktie spiegelt sich die abgezinste zukünftige

Ertragserwartung eines Aktionärs wider. Multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen

Aktien, ergibt sich ein Unternehmenswert, der auch Börsenkapitalisierung genannt wird.

Betriebswirtschaftliche Verfahren werden in Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren

und gemischte Verfahren unterschieden. Substanzwertverfahren orientieren sich am Wert der

einzelnen vorhandenen Vermögensgegenstände und ermitteln als Summe den Unternehmenswert.

Die Ertragswertverfahren stellen die größte Gruppe von Bewertungsverfahren dar und sind

betriebswirtschaftlich am besten geeignet, den "wahren" Wert des Unternehmens zu

ermitteln. Mit Hilfe von Verfahren der Investitionsrechnung werden die Unternehmenswerte

i.d.R. als Kapitalwert errechnet. Unterschiedlich sind hauptsächlich die Größen, die in

den Netto-Cash-flow eingehen. Hier sind der Gewinn, der Cash-flow, jeweils mit oder ohne

Berücksichtigung von Risikokomponenten die häufigsten Ausgangsgrößen der

Kapitalisierung. Als "Praktikerverfahren" kommt oftmals (z. B. bei Veräußerung

von Freiberuflerpraxen) ein einfaches Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes zum Zuge.

Als gemischtes Verfahren kommt insbesondere für steuerliche Zwecke das Stuttgarter

Verfahren zur Anwendung.